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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - L 1 KR 558/15 KL   

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https://dejure.org/2018,42153
LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - L 1 KR 558/15 KL (https://dejure.org/2018,42153)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.10.2018 - L 1 KR 558/15 KL (https://dejure.org/2018,42153)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2018 - L 1 KR 558/15 KL (https://dejure.org/2018,42153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 GG, § 55 Abs 1 Nr 1 SGG, § 35a Abs 1 S 1 SGB 5, § 35a Abs 1 S 2 SGB 5, § 35a Abs 1 S 7 SGB 5
    Krankenversicherung - gerichtliche Überprüfung der Nutzenbewertung eines Arzneimittels mit neuen Wirkstoffen - Statthaftigkeit der Feststellungsklage gegen untergesetzliche Normen im Rahmen der Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 65 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Arzneimittelhersteller | Keine unmittelbare Klage gegen Nutzenbewertungsbeschluss des GBA

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 1 KR 295/14

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Vereinbarung über

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - L 1 KR 558/15
    Überprüfbar ist allerdings, ob die materiellen gesetzlichen Vorgaben bei der Entscheidungsfindung beachtet worden sind (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2018 - L 1 KR 295/14 KL -, juris-Rdnr. 113 mit weiteren Nachweisen).

    Die materiellen gesetzlichen Vorgaben ergeben sich nach § 130b Abs. 3 SGB V aus dem Beschluss des Beklagten nach § 35a Abs. 3 SGB V aufgrund der gesetzlichen Vorgabe, den Erstattungsbetrag bei fehlendem Zusatznutzen so zu bestimmen, dass keine höheren Jahrestherapiekosten entstehen können als nach der bei der durch den Beigeladenen zu 3) bestimmten zweckmäßigen Vergleichstherapie (Urteil des Senats vom 25. Januar 2018, a. a. O. Rdnr. 118).

    Soweit der klagende pharmazeutische Unternehmen dadurch in seinen Rechten, verletzt ist, weil möglicherweise ein höherer Erstattungsbetrag festzusetzen ist, ist der Schiedsspruch aufzuheben (Urteil vom 25. Januar 2018 a. a. O. Rdnr. 313f).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - L 1 KR 558/15
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet es, die Feststellungsklage gegen untergesetzliche Rechtsnormen als statthaft zuzulassen, wenn die Normbetroffenen ansonsten keinen effektiven Rechtsschutz erreichen können, etwa weil ihnen nicht zuzumuten ist, Vollzugsakte zur Umsetzung der untergesetzlichen Norm abzuwarten oder die Wirkung der Norm ohne anfechtbare Vollzugsakte eintritt (ständige Rspr. des Bundessozialgerichts - BSG, vgl. BSG, Urt. v. 18. Dezember 2012, Rdnr. 11 mit Rechtsprechungsnachweisen und Bezugnahme auf BVerfGE 115, 81, 92f und 95f; Urt. des Senats vom 16. Januar 2015 - L 1 KR 258/12 KL -, juris-Rdnr. 73).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 258/12

    Dispositionsbefugnis - Elementenfeststellungsklage - Mischverwaltung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - L 1 KR 558/15
    Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet es, die Feststellungsklage gegen untergesetzliche Rechtsnormen als statthaft zuzulassen, wenn die Normbetroffenen ansonsten keinen effektiven Rechtsschutz erreichen können, etwa weil ihnen nicht zuzumuten ist, Vollzugsakte zur Umsetzung der untergesetzlichen Norm abzuwarten oder die Wirkung der Norm ohne anfechtbare Vollzugsakte eintritt (ständige Rspr. des Bundessozialgerichts - BSG, vgl. BSG, Urt. v. 18. Dezember 2012, Rdnr. 11 mit Rechtsprechungsnachweisen und Bezugnahme auf BVerfGE 115, 81, 92f und 95f; Urt. des Senats vom 16. Januar 2015 - L 1 KR 258/12 KL -, juris-Rdnr. 73).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - L 1 KR 108/14

    Vorbeugendes Unterlassungsbegehren - einstweilige Anordnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - L 1 KR 558/15
    Entsprechendes muss für Klagen gelten, eine solche Entscheidung vorab zu verhindern (so bereits Beschluss des Senats vom 22. Mai 2014 -L 1 KR 108/14 KL ER- juris-Rdnr. 80f).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2022 - L 1 KR 438/20

    Krankenversicherung - Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen -

    Der Senat hat die hiesige Hauptsachenklage zunächst mit Urteil vom 19. Oktober 2018 (Az. L 1 KR 558/15 KL) als unzulässig abgewiesen, weil sie nach § 35a Abs. 8 S. 1 SGB V ausgeschlossen sei.
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